Schwerbehinderte
Schwerbehinderter
LSG Bayern (Urteil 10.09.2014): Mögliche Steuererstattung kann rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen.
LSG Bayern (Urteil 10.09.2014): Mögliche Steuererstattung kann rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen.