Im Schwerbehindertenrecht gewinnt man nicht selten den Eindruck, dass die zuständigen Versorgungsämter die Gewährung eines GdB von 50 reflexartig verneinen und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ablehnen. Warum ist das so?

LSG Bayern (Urteil 10.09.2014): Mögliche Steuererstattung kann rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen.