Versicherungen sind dafür da, um bei Eintritt des Versicherungsfalles die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erhalten.

Versicherungen sehen das nicht selten anders. Sie suchen nach Angriffspunkten, die Versicherungsleistung zu verwehren.

Der gesetzliche Unfallversicherer argumentiert, dass es kein Wegeunfall war. Er wehrt sich damit, dass die Unfallfolgen keine unmittelbaren Folgen des Arbeitsunfalles waren.

Die privaten Versicherer argumentieren ähnlich. Zunächst wird regelmäßig geprüft, ob bei Abschluss des Versicherungsvertrages richtige Angaben gemacht wurden. Wenn es bei der Einstandspflicht bleibt, wird versucht andere "Ausreden" zu finden. Und, fast jeder Versicherer hat ein Netz von Gutachtern und Sachverständigen, die regelmäßig im Auftrag des Versicherers medizinische Bewertungen abgeben.

Für den juristischen und medizinischen Laien stellt sich da nicht selten der Eindruck ein, dass der jeweilige Gutachter die Interessen seines Auftraggebers, nämlich der Versicherung, im Auge hat.

Ein Fall aus der Praxis hat mich hier hellhörig werden lassen: Ein und dieselbe psychiatrische Gutachterin hat im Auftrag eines privaten Krankenversicherers ein Gutachten erstellt, wonach der versicherte Mandant aus dem Schutz der Krankenversicherung auszuscheiden hat, da er nicht mehr gesund werden wird, mithin nicht mehr die Krankenkasse sondern die Rentenversicherung für ihn zuständig wäre. Keine zwei Monate später erstellt dieselbe Gutachterin für den gesetzlichen Rentenversicherer ein Gutachten, wonach der Versicherte noch immer mehr als 6 Stunden täglich leistungsfähig ist und damit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe.

Seit fast 30 Jahren bin ich fast täglich mit Gutachten befasst, die für den einzelnen Mandanten von großer Bedeutung sind. Hier gilt es zum einen, selbst ein gewisses medizinisches Wissen zu haben, zum anderen selbst auf ein Netzwerk an Ärzten zurückgreifen zu können und die jeweils einschlägige Rechtsprechung im sozialrechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich zu kennen, um auf den ersten Blick zu erkennen, welche gutachterlichen Aussagen es gilt unter die Lupe zu nehmen.

 

 

 

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