Die gesetzliche Krankenversicherung ist der
älteste Zweig der Sozialversicherung in Deutschland.


Für den Großteil der Bevölkerung erfolgt die Sicherung im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenversicherung. Angesichts manch leerer Kasse mehren sich die Auseinadersetzungen mit der Kasse, was den jeweiligen Umfang der Leistungen angeht.

• Bekomme ich diese Behandlung bezahlt?
• Bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung genehmigt?
• Welche Heil- und Hilfsmittel stehen mir im Ernstfall zu?
• Muss ich um mein Krankengeld fürchten?
• Stehen mir oder einem nahen Angehörigen stationäre oder ambulante Hospizleistungen zu?
• Was ist eine Soziotherapie?
• Wer zahlt eine Haushaltshilfe im Notfall?
• Bin ich zu krank für Krankengeld? Hat mir die Krankenkasse eine Frist von 10 Wochen gesetzt? (siehe Aktuelles)
• Was mache ich mit einem MDK-Gutachten?


Für sämtliche Versicherungsleistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB 5.

Die streitigen Auseinandersetzungen um Versicherungsleistungen mehren sich. Die Ablehnung einer Leistung wird zur Regel, die rechtmäßige Genehmigung zur Ausnahme. Viel Krankenversicherer kaschieren ihre fragwürdig rechtswidrigen Entscheidungen dadurch, dass sie freundlich unförmliche Schreiben versenden. Die Bescheidqualität ist nicht erkennbar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die dem einzelnen Versicherten sagt, dass er gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen kann, fehlt oft.

Überprüfen Sie solche Entscheidungen sorgfältig, hinterfragen sie sie.

 

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