In der Praxis erlebe ich es nicht selten, dass ein Rententrag gestellt wird, obwohl im Zeitpunkt der Antragsstellung aus objektiver Sicht die leistungseinschränkenden voraussetzungen nicht gegeben sind. Dies hat nicht nur zur Folge, dass das Rentenbegehren abgelehnt wird; entscheidend ist, dass wertvolle zeit vertan wird, mit einem aussichtslosen Antrag. Ein gerichtliches Rentenverfahren kann bis zu zwei Jahren dauern. Nach zwei Jahren zu erfahren, dass der Klageantrag von Beginn an aussichtslos war, ist nicht nur unangenehm; es kann weitreichende Folgen haben.

Eine "rentenferne" Versicherte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Systemwechsel bei der VBL-Zusatzversorgung gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde mangels ausreichender Begründung für unzulässig erachtet (Beschluss vom 26.04.2015, Az.: 1 BvR 1420/13). Die Beschwerdeführerin hatte sich durch die fehlende Dynamisierung der Startgutschriften unter anderem in ihrem Eigentumsrecht verletzt sowie gegenüber "rentennahen" Versicherten benachteiligt gesehen.