Fachanwältin für Sozialrecht Andrea Gruber

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Rentner

Kämpfen Sie um ihre Rente bei psychischen Erkrankungen

In der Vergangenheit haben viele Sozialgerichte bei Depressionserkrankungen eine Rente mit der Begründung abgelehnt, dass noch nicht sämtliche ambulanten, stationären und rehabilitativen Behandlungsversuche ausgeschöpft sind. Sobald ein vom Gericht oder dem Rententräger bestellter Gutachter feststellte, dass noch nicht alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wären, wurde die Rente abgelehnt.

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Scheidung und Versorgungsausgleich vor dem 01.09.2009 WICHTIG für Frauen

Es gibt Meldungen, die schaffen es bis in die Tagesschau. Und, es gibt Informationen von finanzieller Tragweite, die werden als Geheimtipp gehandelt.

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Diagnosen bekommen keine Rente - aus der anwaltlichen Praxis

Für mich als Fachanwältin für Sozialrecht ist es beinahe tägliche Praxis, Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beraten und zu vertreten.

Der zeitliche Ablauf der Geltendmachung des Rentenanspruches ist meist wie folgt: Auf eine lange Zeit der Arbeitsunfähigkeit, der Durchführung von Reha-Maßnahmen wird - auch auf Empfehlung der behandelnden Ärzte - ein Rentenantrag gestellt. Der Antragstellung ist nicht selten ein ärztliches Attest beigefügt.

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Anwesenheitsrecht einer Vertrauensperson während der Begutachtung?

Die Frage, ob generell oder im Einzelfall die von einem gerichtlichen Sachverständigen zu untersuchende Person einen Anspruch darauf hat, dass die Untersuchung nur in Anwesenheit einer Begleitperson vorgenommen werden darf, ist aktuell beim Bundessozialgericht zur Beantwortung anhängig (B 9 SB 1/20 R).

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Rentenanspruch bei Depression, Schmerzsyndrom, Fibromyalgie

Das Bay. Landessozialgericht formuliert hier durchgängig in den Entscheidungen die hohen Anforderungen an die Darlegung der tatsächlichen Leistungseinschränkungen.

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Rentenantrag - gut vorbereiten

In der Praxis erlebe ich es nicht selten, dass ein Rententrag gestellt wird, obwohl im Zeitpunkt der Antragsstellung aus objektiver Sicht die leistungseinschränkenden voraussetzungen nicht gegeben sind. Dies hat nicht nur zur Folge, dass das Rentenbegehren abgelehnt wird; entscheidend ist, dass wertvolle zeit vertan wird, mit einem aussichtslosen Antrag. Ein gerichtliches Rentenverfahren kann bis zu zwei Jahren dauern. Nach zwei Jahren zu erfahren, dass der Klageantrag von Beginn an aussichtslos war, ist nicht nur unangenehm; es kann weitreichende Folgen haben.

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BVerfG: Systemwechsel VBL-Zusatzversorgung zulässig

Eine "rentenferne" Versicherte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Systemwechsel bei der VBL-Zusatzversorgung gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde mangels ausreichender Begründung für unzulässig erachtet (Beschluss vom 26.04.2015, Az.: 1 BvR 1420/13). Die Beschwerdeführerin hatte sich durch die fehlende Dynamisierung der Startgutschriften unter anderem in ihrem Eigentumsrecht verletzt sowie gegenüber "rentennahen" Versicherten benachteiligt gesehen.
 

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